ANOMIS® Immobilien Deutschland - Italien
https://immowelt.de/profil/anomis-immobilien
www.anomis-immo.de
Rechtshinweise Anomis® Immobilien
Der Maklerauftrag mit unserer Agentur bzw. unseren Beauftragten kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Die vom Käufer zu zahlende Courtage beträgt 6 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kommt durch die Tätigkeit von ANOMIS® Immobilien ein Kaufvertrag zustande, verpflichtet sich der Unterzeichnende zur Zahlung einer Courtage von maximal 6 % des ursprünglich angebotenen Kaufpreises, unabhängig vom später ausgehandelten Endpreis. Die Mindestcourtage beträgt 3.000 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Courtage wird nach Abschluss des Vorvertrags oder spätestens bei notarieller Beurkundung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Mit Abschluss eines Kaufvorvertrags entsteht ein unmittelbarer Zahlungsanspruch. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bei Vorkenntnis eines Objekts ist dies schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren gelten unsere AGB’s.
Die AGB sind Bestandteil des Maklervertrags und werden hiermit vom Maklerkunden anerkannt. Maklerkunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
AGB der ANOMIS® Immobilien
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.anomis-immo.de/agb einzusehen.
1. Geltung
Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs einer Immobilie durch Vereinbarung in Textform.
Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können diese ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit ANOMIS® Immobilien schriftlich widerrufen.2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von ANOMIS® Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der ANOMIS® Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der ANOMIS® Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.3. Angebote
Die Angebote der ANOMIS® Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von ANOMIS® Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Objektnachweis) der Objektadresse als auch des Verkäufers oder Vermieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der ANOMIS® Immobilien im Falle des Kaufes oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der ANOMIS® Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der ANOMIS® Immobilien ein VERTRAG bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt dieser über ein anderes Objekt des von der ANOMIS® Immobilien nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der ANOMIS® Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Partneragenturen in Kooperation mit ANOMIS® Immobilien, bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Unterzeichnung des Kaufvorvertrages Abschluss des Kaufvertrags/ Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. ANOMIS® Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags z.B. Kaufvertrag oder Mietvertrag anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der ANOMIS® Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, ANOMIS® Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Die Provision steht ANOMIS® Immobilien unabhängig davon zu, ob der Verkäufer selbst Makler ist oder mit einer Makleragentur verbunden ist. Die Maklerleistung ist selbstständig erbracht; der Auftraggeber schuldet die Vergütung gemäß Provisionsvereinbarung unabhängig von der Person des Eigentümers.6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision 0-3 % sowie die Käuferprovision 3-6 %, konkret ausgeschrieben für jede einzelne Immobilie im ANOMIS® Immobilien Angebot, jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %).
Wird durch die Tätigkeit von ANOMIS® Immobilien ein Kaufvertrag abgeschlossen, verpflichtet sich der Unterzeichnende durch Maklervertrag oder / und Objektnachweis nach Rechnungsstellung zur Zahlung einer Courtage von maximal 6 % vom ursprünglich angebotenen Kaufpreis – unabhängig vom später verhandeltem Endpreis. Die Mindestcourtage beträgt 3.000 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Courtage wird nach Vorvertrag oder wenn kein Vorvertrag geschlossen wurde, spätestens bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.7. Doppeltätigkeit
ANOMIS® Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von ANOMIS® Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der ANOMIS® Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der ANOMIS® Immobilien sämtliche Aufwendungen, die ANOMIS® Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.9. Tippgeber-Provision
Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:- 9.1 die Immobilie bzw. das Grundstück ist ANOMIS® Immobilien nicht bereits bekannt,
- 9.2 die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),
- 9.3 die Immobilie bzw. das Grundstück liegt in Deutschland oder Italien
- 9.4 zwischen ANOMIS® Immobilien und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,
- 9.5 Anomis® Immobilien schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,
- 9.6 die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden und
- 9.7 der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.
10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der ANOMIS® Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der ANOMIS® Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
Schadenersatzansprüche gegen den Makler Anomis® Immobilien verjähren nach allgemeiner 3-jähriger Verjährungsfrist.11. Informationspflicht nach VSBG
ANOMIS® Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen ANOMIS® Immobilien und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin, Deutschland.13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.