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Häufig gestellte Fragen

In Bezug auf Immobilien und deren Vermittlung ergeben sich oft viele Fragen. Hier finden Sie Antworten auf einige dieser Fragen, die besonders häufig vorkommen. Wir haben diese Fragen und Antworten in unseren FAQ für Sie zusammengefasst. Bitte kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten direkt persönlich.

Die Kosten, die für den Makler anfallen, belaufen sich auf etwa 7 Prozent des Verkaufspreises. Vermittlungsprovision wird in der Regel von Verkäufer und Käufer geteilt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, wenn Sie einen Makler wie z.B. beauftragen, sparen Sie darüber hinaus auch viel Geld, Aufwand und Zeit, da wir sämtliche bürokratischen Aufgaben, Unterlagen vom Verkäufer für den Notar und weitere kostenintensive Notwendigkeiten für Sie erledigen.

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz einer Immobilie. Wird ein Gebäude oder eine Wohnung gebaut, verkauft oder wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, so muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Für einzelnen Wohneinheiten kann der vereinfache Energieausweis laut staatlichen Vorgaben durch einen ins Berufsalbum eingetragenen Techniker erstellt werden. Dieser vereinfache Energieausweis gilt für Wohnungen aller Energieklassen.

  • KlimaHaus A Gold - Heizenergiebedarf unter 10 kWh/m2a
  • KlimaHaus A - Heizenergiebedarf unter 30 kWh/m2a
  • KlimaHaus B - Heizenergiebedarf unter 50 kWh/m2a
  • KlimaHaus C - Heizenergiebedarf unter 70 kWh/m2a
  • KlimaHaus D - Heizenergiebedarf unter 90 kWh/m2a
  • KlimaHaus E - Heizenergiebedarf unter 120 kWh/m2a
  • KlimaHaus F - Heizenergiebedarf unter 160 kWh/m2a
  • KlimaHaus G - Heizenergiebedarf über 160 kWh/m2a

Bei einem Kauf einer Immobilie fallen entweder Registergebühren oder die Mehrwertsteuer, sowie Hypothekar- und Katastergebühren an, die zu Lasten des Käufers gehen. Diese werden folgendermaßen berechnet, sofern es sich bei der Immobilie nicht um eine sogenannte Luxuswohnung handelt:

Beim Kauf einer Erstwohnung (Privat):

  • Registergebühr: 2%* (mind. 1.000 €)
  • Hypothekargebühr: 50 €
  • Katastergebühr: 50 €

*Bemessungsgrundlage: Katasterertrag multipliziert mit 115,5



Beim Kauf einer Erstwohnung (Kauf von Unternehmen):

  • Mehrwertssteuer: 4% vom Kaufpreis
  • Registergebühr: 200 €
  • Hypothekargebühr: 200 €
  • Katastergebühr: 200 €


Beim Kauf einer Zweit- bzw. anderen Wohnung (Privat):

  • Registergebühr: 9%*
  • Hypothekargebühr: 50 €
  • Katastergebühr: 50 €

*Bemessungsrundlage : Katasterertrag multipliziert mit 126



Beim Kauf einer Zweit- bzw. anderen Wohnung (Kauf von Unternehmen):

  • Mehrwertssteuer: 10% vom Kaufpreis
  • Registergebühr: 200 €
  • Hypothekargebühr: 200 €
  • Katastergebühr: 200 €


Des Weiteren beträgt die Registersteuer beim Kauf von bebauten Grundstücken 7%, bei unbebauten Baugrundstücken 8% und bei landwirtschaftlichen Flächen 15%. Als Bemessungsgrundlage dient auch hier der Katasterwert der Immobilie. Im Falle, dass die Immobilie von einem Unternehmen mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Arbeiten erworben wird, gelten dieselben Steuersätze wie beim Wohnungskauf von einer Privatperson.

Die Registersteuer ist die für die Eintragung der Urkunde bei der Agentur der Einnahmen geschuldete Gebühr.
Die Hypothekensteuer ist die für die Eintragung in das öffentliche Grundbuch geschuldete Gebühr.
Die Katastersteuer ist die für die Katasterumschreibung geschuldete Gebühr.
Register-, Hypotheken- und Katastersteuer werden vom Notar hinterlegt, der persönlich und uneingeschränkt für die Einbezahlung dieser indirekten Steuern haftet und dafür dem Käufer ein Honorar in Rechnung stellt.

Ein Beispiel: Bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro betragen die Notarkosten für den Vorvertrag 1.270 Euro. In diesem Honorar ist die Beurkundungsgebühr enthalten, aber auch die Beratung, der Vertragsentwurf sowie der Beurkundungstermin. Der Notar darf außerdem Auslagen wie Porto oder Telefongebühren anrechnen.

Er kann sinnvoll eingesetzt werden, wenn für den Verkäufer der gebotene Preis attraktiv ist und der Käufer das passende Objekt gefunden hat. Der Vorvertrag muss inhaltlich mit dem Hauptvertrag übereinstimmen und alle wichtigen Eckdaten wie Verkaufspreis, Gültigkeitsdauer und geplanten Übernahmezeitpunkt enthalten.

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können jederzeit von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten. Obwohl die Kaufabsichtserklärung nicht bindend ist, kann ein Rücktritt Konsequenzen haben. Wurde beispielsweise bereits ein Notar mit dem Aufsetzen des Kaufvertrages beauftragt und springt dann eine Partei ab, muss diese zumindest die Hälfte der anfallenden Notarkosten übernehmen. Zudem kann es vorkommen, dass Sie mit der Kaufabsichtserklärung eine Reservierungsgebühr leisten. Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrags, wird die Reservierungsgebühr gewöhnlich mit dem Kaufpreis oder der Maklercourtage verrechnet.

Sollten Sie von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten, kann es sein, dass Ihnen die Reservierungsgebühr vereinbarungsgemäß nicht zurückgezahlt wird.

Eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend – weder für den Verkäufer noch für Sie. Keine Partei ist verpflichtet, die Immobilie zu verkaufen beziehungsweise zu kaufen. Gleichwohl hat die Kaufabsichtserklärung einen gewissen offiziellen Charakter, da sie der Ausgangspunkt für den Kaufvertrag sein kann. Ihr Interesse an der Immobilie sollte daher groß sein. Doch geben Sie eine Kaufabsichtserklärung nur ab, wenn Sie sich die Immobilie auch wirklich leisten können.

Bei Rücktritt von der Kaufabsichtserklärung brauchen Sie nie die Maklercourtage zahlen. Diese wird erst nach dem Zustandekommen des beglaubigten Kaufvertrages fällig.

  • Probleme mit der Finanzierung.
  • Verzögerungen bei der Grundbucheintragung.
  • Unstimmigkeiten im Kaufvertragsentwurf.
  • Spekulationssteuer.
  • Vorkaufsrechte Dritter.
  • Mängel an der Immobilie.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag.

Die Provision wird fällig, wenn eine Immobilienübertragung durch Zutun des Maklers zustande kommt.
Die Provision ist zu zahlen nach Rechnungslegung, sobald der Kaufvorvertrag unterschrieben wurde.

Die Provision, welche uns beim erfolgreichen Verkauf einer Immobilie sowohl Käufer als auch Verkäufer solidarisch schulden, beträgt bei ANOMIS® Immobilien jeweils 3 % zuzüglich gesetzlicher MwSt. Bei Immobilien, wo der Verkäufer den solidarischen Part nicht übernimmt, wird hingegen eine Provision von 6% zuzüglich MwSt. berechnet. Bei der Vermietung von Immobilien wird jeweils eine Provision in Höhe von maximal 2 Monatskaltmieten fällig, wobei hier auch eine Kaution von 3 Monatskaltmieten zu hinterlegen wäre.

Ob in digitaler oder gedruckter Form – das Exposé ist in der Regel die erste Informationsquelle für eine Immobilie und enthält eine Fülle wichtiger Daten, Zahlen und Fakten.

Fotos aller Räume und gegebenenfalls der Außenanlage sollen Ihnen einen ersten Eindruck vom Haus oder von der Wohnung verschaffen. Auch Angaben zur Objektart, Wohnfläche, Bezugstermin, Zimmeranzahl, Baujahr, Miet- oder Kaufpreis, Nebenkosten, gegebenenfalls vorhandene Ausstattung, Kaution oder Courtage dürfen darin nicht fehlen.

Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung des Energieausweises müssen die wichtigsten Eckdaten des Energieausweises nun bereits im Exposé (auch in Anzeigen!) genannt werden. Verfügt das Gebäude über einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis? Welche Heizungsart nutzt es? Wie sieht der Endenergieverbrauch aus? Das sind nur einige Angaben zum Energieausweis, die in einem professionellen Exposé aufgeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Objektbeschreibung, die sich unter anderem mit der Lage, dem Zustand und der Ausstattung beschäftigt. Doch auch mögliche alternative Nutzungsarten können hier genannt sein.

Tipp: Seit einiger Zeit werden Interessenten schon bei der Betrachtung des Exposés gebeten zu erklären, dass sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Damit will die EU Sie als Verbraucher schützen. Deshalb gibt es zum Maklervertrag auch die Möglichkeit für Ihr Widerrufsrecht!

Sie haben sich ein wunderschönes Objekt ausgesucht und möchten jetzt mehr Informationen zum Beispiel ein Exposé? Dann senden wir Ihnen eine E-Mail, wo das Exposé angehängt ist. Um dieses Exposé zu öffnen, klicken Sie sich bitte bis zum Ende der E-Mail durch, wo die Schaltfläche Maklervertrag / Exposé geschrieben steht. Dort klicken Sie bitte ohne Probleme durch, auch wenn dort Maklervertrag steht. Keine Bedenken, denn es ist alles noch bis zur Kaufentscheidung und bis zum Notar kostenfrei. Wenn Sie sich für ein Grundstück entscheiden, dann entstehen die ausgeschriebenen und Ihnen bereits bekannten Maklergebühren. Diese Schaltfläche ist nur für spätere Zeiten, falls wirklich ein Kauf zu Stande kommt. Aber das Exposé möchten Sie natürlich vorab sehen, auch mehr Informationen über Ihr Wunschobjekt erfahren, deshalb klicken Sie bitte auf diese Schaltfläche Exposé und bestätigen. Dann erhalten Sie einen vierstelliger Code, mit diesem können Sie dann das Exposé öffnen.

Wenn sie sich zum Beispiel schon das Exposee angesehen haben und schon auf Maklervertrag / Zugang zum Exposé geklickt hatten, dann schreiben Sie uns, welche Unterlagen sie weiterhin benötigen. Wir senden Ihnen diese umgehend per Email. Auch in dieser Mail klicken Sie wieder die Schaltfläche Maklervertrag / Zugang zum Exposé, und sie erhalten sofort einen vierstelligen Code. Diesen Code geben Sie bitte ein, um die Dokumente zu öffnen.

Beschreibung des Ablaufs, um einen Termin für eine Immobilienbesichtigung zu vereinbaren:

  • 1. Kontakt aufnehmen: Zunächst müssen Sie Kontakt zum Immobilienmakler oder Vermieter aufnehmen. Dies kann per Telefon, E-Mail oder über eine Immobilienplattform erfolgen.
  • 2. Anfrage stellen: Teilen Sie dem Makler oder Vermieter mit, dass Sie interessiert sind, die Immobilie zu besichtigen. Geben Sie dabei auch Ihre bevorzugten Termine an.
  • 3. Verfügbarkeit prüfen: Der Makler oder Vermieter wird die Verfügbarkeit überprüfen und Ihnen mögliche Termine vorschlagen. Manchmal können Sie auch direkt online die verfügbaren Zeiten einsehen.
  • 4. Termin bestätigen: Sobald Sie einen passenden Termin gefunden haben, bestätigen Sie diesen. Seien Sie pünktlich und zeigen Sie Interesse, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.
  • 5. Details klären: Vor der Besichtigung klären Sie mit dem Makler oder Vermieter alle wichtigen Details, wie Treffpunkt, Dauer der Besichtigung und was Sie mitbringen sollten (z.B. Ausweis, Unterlagen).
  • 6. Besichtigung: Am vereinbarten Tag treffen Sie sich mit dem Makler oder Vermieter zur Besichtigung. Stellen Sie während der Besichtigung Fragen und machen Sie sich Notizen.
  • 7. Feedback geben: Nach der Besichtigung können Sie dem Makler oder Vermieter Ihr Feedback geben, ob Sie weiterhin interessiert sind oder nicht.
  • 8. Weitere Schritte: Wenn Sie sich für die Immobilie entscheiden, folgen weitere Schritte wie das Einreichen einer Bewerbung oder eines Angebots.


Das war der grobe Ablauf! Je nach Land und Region können sich die genauen Schritte und Prozesse leicht unterscheiden.

Die Besichtigungen führen wir in deutscher als auch in italienischer Sprache durch, so dass es keine Sprachbarrieren geben wird.

Dauer pro Immobilie ungefähr immer 1 Stunde.

Hier ist ein typischer Ablauf für die Besichtigung von 1-2 Immobilien:

  • 1. Begrüßung und Vorstellung: Wenn Sie zur Immobilie kommen, werden Sie von einem Makler oder Vermieter begrüßt. Es erfolgt eine kurze Vorstellung und ein erstes Kennenlernen. Sie bestätigen uns vor Ort mit Ihrer Unterschrift auf einem Vordruck nur den Objektnachweis, den wir als Vermittler benötigen, um später vor dem Notar nachzuweisen, dass wir Ihnen die Immobilie als Erster gezeigt haben und sie diese zu besichtigenden Immobilien vorher nicht gekannt oder gesehen haben.
  • 2. Besichtigung der Immobilie: Der Makler oder Vermieter führt Sie durch die Immobilie und zeigt Ihnen die verschiedenen Objekte, Grundstücke, Häuser, Villen, Räume. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Details zu besprechen, auch Fotos zu machen.
  • 3. Erläuterung der Ausstattung: Während der Besichtigung wird Ihnen die Ausstattung der Immobilie erklärt. Dazu gehören z.B. Grundstücke, Agrarwirtschaft oder Heizungssysteme, Fenster, Böden, Einbauküche, Badezimmer usw.
  • 4. Besprechung von Besonderheiten: Der Makler oder Vermieter wird eventuelle Besonderheiten oder spezielle Merkmale der Immobilie ansprechen, die für Sie relevant sein könnten.
  • 5. Diskussion über Zustand und Renovierungsbedarf: Falls nötig, wird der Zustand der Immobilie besprochen, ebenso wie eventuelle Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, die gemacht werden müssten.
  • 6. Außenbereich und Umgebung: Falls die Immobilie einen Garten, Balkon oder Terrasse oder Grundstück mit Land hat, wird auch dieser Bereich besichtigt. Es wird auch über die Umgebung gesprochen, wie z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Verkehrsanbindung usw.
  • 7. Abschluss und Rückfragen: Am Ende der Besichtigung haben Sie die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen oder Details zu klären. Der Makler oder Vermieter wird Ihnen auch mitteilen, wie Sie bei Interesse weiter vorgehen können.
  • 8. Verabschiedung: Nach der Besichtigung werden Sie verabschiedet. Sie können danach überlegen, ob Sie an der Immobilie interessiert sind und die weiteren Schritte einleiten.


Das war eine grobe Übersicht darüber, wie eine Besichtigung in der Regel ablaufen könnte.
Jede Besichtigung kann jedoch etwas anders sein, abhängig von der Art der Immobilie und den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten.

Unsere Besichtigungen vor Ort sind bei 1-2 Immobilien kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Besichtigung der Immobilie. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die Immobilie in Ruhe kennenlernen können, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für Kunden, welche mehrere Immobilien besichtigen möchten fällt eine kleine Aufwandsentschädigung an, z.B. es werden mehrere Häuser besichtigt, alle ein wenig voneinander entfernt, es dauert nicht nur 1-2 Stunden, sie haben sich auch Zeit genommen, sind z.B. mit dem Flieger oder Auto den weiten Weg in die Toskana nach Italien gefahren und möchten jetzt auch 1-2 Tage Immobilien ansehen, um Ihre Wunschimmobilie zu finden:

Für Kunden, die mehr als 2 Immobilien besichtigen möchten und von uns über den ganzen Tag oder sogar über 2 Tage betreut werden, bieten wir einen besonderen Service an.
In diesem Fall berechnen wir eine kleine Aufwandsentschädigung von 50€ pro Tag.

Dieser Betrag deckt den zusätzlichen Service ab, der beinhaltet, dass wir Ihnen mehr als 2 Immobilien zeigen, mehr als 2 Stunden für eine Besichtigung benötigen oder Sie sogar mit unserem Safari Auto zu den verschiedenen Immobilien bringen und Ihnen eine persönliche Betreuung bieten, um sicherzustellen, dass Sie die passende Immobilie finden.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie Ihre Immobiliensuche so effizient und angenehm wie möglich gestalten können.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Interesse an diesem Service haben oder weitere Fragen dazu haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Das sollte den Kunden klar machen, dass dieser Betrag für einen zusätzlichen, persönlichen Service und die effiziente Organisation der Besichtigungen berechnet wird.

Wir freuen uns auf Sie und werden bestimmt die richtige Immobilie finden.
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